Schlüsselzentrale Frankfurt GmbH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen  

Schlüsselzentrale Frankfurt GmbH  

 

1. Allgemeines

Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind Bestandteil jedes zwischen uns und unseren Kunden abgeschlossenen Vertrages.  

Etwaige Einkaufsbedingungen des Käufers, die den vorstehenden Verkaufsbedingungen zuwiderlaufen, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sämtliche Vereinbarungen,die zwischen uns und dem Besteller im Zusammenhang mit der Ausführung desVertrages getroffen werden, bedürfen der Schriftform.

 

2. Angebote und Vertragsschluss

Produktmuster und Prospekte stellen lediglich unverbindliche Anschauungsunterlagen dar und gelten hinsichtlich Analyse und Eigenschaften nur als annähernd. Hinsichtlich des Gewichts, Volumen bzw. Maßes unserer Ware gilt das bei der Absendung festgestellte Gewicht, Volumen bzw. Maß.

 

3. Preise

Sind Festpreise vereinbart, gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise.  

Auch bei bestätigten Aufträgen behalten wir uns eine verhältnismäßige

Erhöhung der Preise vor, wenn sich nach Vertragsabschluß, aber vor Lieferung durch höhere Gewalt, Rohstoff- oder Arbeitskräftemangel, Arbeitskämpfe, behördliche Verfügungen, Verkehrsstörungen oder Schwierigkeiten bei der Transportmittel-Beschaffung Kostenfaktoren ändern, soweit dies tatsächlich Auswirkungen auf unsere Kosten hat. Nicht eingeschlossen in unseren Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer. Sie wird jeweils gesondert in Rechnung gestellt.

 

4. Lieferung

Die von uns genannten Termine und Fristen sind keine Fixtermine, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Höhere Gewalt berechtigt uns, die Lieferung für die Dauer der Behinderung und einer anschließenden Anlaufzeit hinauszuschieben, oder, wenn die Leistung aus Gründen,die wir nicht zu vertreten haben, unmöglich oder wesentlich erschwert wurde,vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten auch Streiks, unvorhersehbare Betriebsstörungen, unvorhersehbare Ereignisse, soweit diese nicht von uns zu vertreten sind. Der Ausfall eines Lieferanten berechtigt uns nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen, aber ebenfalls nicht erfüllt wurde. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit nicht eine Teillieferung oder Teilleistung für den Kunden ohne Interesse ist. Wir haften wegen Nichterfüllung oder Lieferverzug nur, wenn die Nichterfüllung oder Lieferverzug auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von uns, unseren gesetzlichen Vertretern bzw. Erfüllungsgehilfen oder auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. Soweit wir danach haften, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Lieferung erfolgt ab der jeweiligen Auslieferungsstelle, sofern nichts anderes vereinbart ist. Unsere Sendungen reisen grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Käufers.

 

5. Zahlung

Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen nach erfolgter Lieferung mit ihrem Zugang beim Kunden sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb von 15 Tagen nach Fälligkeit nach, so gerät er ohne weitere Aufforderung zur Leistung in Verzug. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn wir über den Betrag verfügen können. Aufrechnung und Zurückbehaltung ist lediglich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Handelt es sich bei dem Kunden nicht um einen Unternehmer nach den Vorschriften des HGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, wird ein dem Kunden zustehendes Zurückbehaltungsrecht, soweit es auf

demselben Vertragverhältnis beruht, von der vorerwähnten Einschränkung nicht erfasst. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir – unbeschadet sonstiger Rechte – berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 1 BGB in der jeweiligen geltenden Fassung zu verlangen. Wenn begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers entstehen, sind wir berechtigt, für ausstehende Lieferungen Sicherheiten oder Vorauszahlungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer nach den Vorschriften des HGB, oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, erlischt der Eigentumsvorbehalt erst, wenn alle (Saldo-)Forderungen, die uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus der Geschäftsverbindung gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, erfüllt sind. Verarbeitung, Einbau oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt das Eigentum durch Verbindung oder Verarbeitung, wird bereits jetzt vereinbart,dass das Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er mit seiner Zahlungsverpflichtung nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig.  

Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung,

unerlaubte Handlung) entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir geben die abgetretene

Forderung für den Fall frei, daß der realisierbare Wert der voraus abgetretenen Forderungen den gesicherten Anspruch um mehr als 10 % übersteigt.

Der Käufer ermächtigt uns, die an uns abgetretenen Forderungen in unserem Namen zu Lasten des Käufers einzuziehen. Wir verpflichten uns jedoch,

die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinbarten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Sollte dies der Fall sein, so können wir verlangen, dass der Käufer die abgetretenen Forderungen bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Drittschuldnern die Abtretung mitteilt.Bei Zugriffen auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.

 

7. Gewährleistung

Der Käufer hat, soweit er Unternehmer nach den Vorschriften des HGB ist oder juristische Person des öffentlichen Rechts, zu prüfen, ob die gelieferte

Ware einwandfrei ist und gegebenenfalls durch eine Probeverarbeitung festzustellen,ob sie für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist.

Reklamationen und Mängelrügen werden dementsprechend nur anerkannt, wenn sie unverzüglich nach Eingang der Sendung, bei versteckten Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach Auslieferung der Ware am Versandort, schriftlich oder per Telefax bei uns erfolgen. Der Käufer hat, soweit er nicht Unternehmer nach den Vorschriften des HGB oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, die Ware ebenfalls zu prüfen und gegebenenfalls durch eine Probeverarbeitung festzustellen, ob sie für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist. Reklamation und Mängelrüge werden bei offenen Mängeln dementsprechend nur anerkannt, wenn sie spätestens zwei Wochen nach Eingang der Sendung,bei versteckten Mängeln innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Ware bei uns erfolgen. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Wandelung oder Minderung zu verlangen. Soweit der Kaufsache

eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 463, 480 Abs. 2 BGB auf Schadenersatz wegen

Nichterfüllung. Dies gilt nicht, soweit der Zweck der jeweiligen Zusicherung sich lediglich auf die Vertragsmäßigkeit der zugrunde liegenden Lieferung, nicht aber auf das Risiko von Mangelfolgeschäden erstreckt. Unter die Gewährleistung fallen nicht solche Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge nicht sachgemäßer Behandlung oder Lagerung oder aufgrund äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits,einschließlich unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, in typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften des weiteren nach den gesetzlichen Bestimmungen,sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren,

typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im übrigen ist die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen, insoweit haften wir insbesondere nicht

für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.  

Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben davon

unberührt. Es gilt ausschließlich deutsches Gewährleistungs- bzw. Schadenersatzhaftungs-Recht Die Anwendung eines anderen Gewährleistungs- bzw. Schadenersatzhaftungs-Recht als dem deutschen Recht wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

8. Beratung

Unsere anwendungstechnische Beratung entspricht unseren besten Kenntnissen und Erfahrungen. Sie enthebt den Käufer nicht von der Sorgfaltspflicht, unsere Empfehlungen für die Anwendung auf die jeweiligen Betriebsverhältnisse durch eigene Versuche nachzuprüfen. Hinsichtlich der anwendungstechnischen Beratung, für die unsererseits kein besonderes Entgelt berechnet wird, haften wir nur im Falle des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unsererseits einschließlich unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 

9. Haftung

Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in §§ 5,6 und 7 vorgesehen ist –ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches– ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche gemäß § 823 ff. BGB. Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit oder wegen Unvermögens bleiben unberührt.Gleiches gilt, soweit die Haftung aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend ist. Soweit die Schadenersatzhaftung unsererseits ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

10. Sonstiges

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.  

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes (CISG) wird ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass Liefergegenstände gegebenenfalls nach deutschem Ausfuhrrecht genehmigungspflichtig sind bzw. Exportbeschränkungen

der USA oder des Atomwaffen-Sperrvertrags unterliegen. Beim Export bzw. Weiterverkauf von Liefergegenständen sind diese Vorschriften zu beachten.

 

11. Teilunwirksamkeit

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen oder ein Teil derselben unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen

hiervon nicht berührt.